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Hinweisblatt für Hochzeitsfeiern

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Hinweisblatt für Hochzeitsfeiern

Mit diesem Infoblatt werden Sie auf die wichtigsten Informationen hingewiesen:

Anzahl der Personen:

  • 50 im Innenbereich

  • 100 im Außenbereich

  • Kinder werden mitgezählt

  • Personal wird nicht mitgezählt

  • Überdachungen / Pavillons / Zelte mit guter Durchlüftung gelten als Außenbereich

Raum / Location:

  • Keine Abstandsregeln. Auch Tafeln sind erlaubt

Essen:

  • Selbstbedienbüffet nur mit verpackten Pro-dukten, ansonsten Bedienbüffets oder Sicherstellung, dass Besteck und Ge-schirr nicht durch mehrere Personen berührt werden kann

Live-Musik:

Mund-Nasen-Bedeckung:

  • Nicht erforderlich, außer beim Verlassen der geschlossenen Gesellschaft

Tanzen:

  • Ohne Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt

Sperrstunde:

  • Die Corona-Sperrstunde wurde aufgehoben. Es gelten wieder die Regeln wie vor der Corona-Pandemie

Schutz-und Hygienekon-zept:

  • Es ist kein eigenes Konzept erforderlich, wenn die Veranstaltung in einer Gaststätte stattfindet

Stand: 25.6.2020

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